Alufelgen
Alufelgen aus unserem Sortiment „Felgen" — nach Größe und Marke filtern.

Alufelgen sind die häufigste Wahl für ein individuelles und sportliches Erscheinungsbung – und sie bieten mehr als nur Optik. Gegenüber Stahlrädern punkten sie meist mit geringerem Gewicht, was die ungefederten Massen reduziert und so Fahrwerk und teils auch Verbrauch entlasten kann. Damit eine Felge sicher passt, müssen jedoch mehrere Maße zum Fahrzeug stimmen, und die passenden Papiere müssen vorliegen.
Auf dieser Seite gehen wir gezielt auf die Punkte ein, die bei der Felgenauswahl im Detail oft Fragen aufwerfen: die korrekte Zentrierung über die Mittenlochbohrung und passende Zentrierringe, der Unterschied zwischen ECE-Genehmigung, Teilegutachten und ABE samt Eintragung, sowie die Frage, worin sich No-Name- und Markenfelgen tatsächlich unterscheiden. So finden Sie schneller das Rad, das technisch und rechtlich zu Ihrem Auto passt.
Zentrierringe und Mittenbohrung
Nahezu alle modernen Pkw sind mittenzentriert: Die Felge wird nicht über die Radschrauben, sondern über die zentrale Nabe exakt ausgerichtet. Dafür muss die Mittenlochbohrung der Felge zum Nabendurchmesser passen. Viele Alufelgen werden mit einer bewusst größeren Bohrung gefertigt, damit sie auf unterschiedliche Fahrzeuge passen – die Lücke zur Nabe schließt dann ein passgenauer Zentrierring aus Kunststoff oder Aluminium. Ist die Bohrung zu groß und fehlt der Ring, kann das Rad nicht sauber laufen und es entstehen Vibrationen. Ob und welche Zentrierringe nötig sind, ist im jeweiligen Gutachten beziehungsweise in der ABE der Felge angegeben; passende Ringe gehören bei vielen Felgen zum Lieferumfang.
ECE, Teilegutachten oder ABE
Felgen mit ECE-Genehmigung entsprechen technisch dem Erstausrüsterrad und sind in der Regel eintragungsfrei, solange Ihr Fahrzeug in den Bedingungen genannt ist und Sie die zulässigen Reifengrößen einhalten – eine Felge mit gültiger ABE funktioniert nach demselben Prinzip. Liegt dagegen nur ein Teilegutachten vor, ist meist eine Abnahme nach §19(3) StVZO und ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich. Zu beachten: Seit dem 20.06.2025 werden keine neuen ABE mehr ausgestellt, an ihre Stelle tritt die Teiletypgenehmigung (TTG) des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bereits vorhandene ABE bleiben aber bis zum 19.06.2028 gültig. Die zugehörigen Papiere sollten Sie stets im Fahrzeug mitführen.
No-Name oder Markenfelge
Optisch ähneln sich günstige No-Name-Felgen und etablierte Marken oft, die Unterschiede liegen im Detail. Markenfelgen bekannter Hersteller bringen in der Regel ein umfangreiches, fahrzeugspezifisches Gutachten mit, das die Eintragung erleichtert, und durchlaufen geprüfte Festigkeitsverfahren. Bei sehr günstigen Rädern lohnt der Blick darauf, ob für Ihr Fahrzeug überhaupt ein gültiges Gutachten vorliegt und ob Zentrierringe enthalten sind. Wenn Sie unsicher sind, welche Felge zu Ihrem Fahrzeug passt, prüfen wir das gern auf Anfrage unter 037329 7153-0.
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